Sie finden auf diesen Seiten einige erste Informationen zu Punkten,
die Sie möglicherweise gerade dringend beschäftigen.
Zugleich stellt sich die Frage, warum Sie sich die Mühe machen sollten,
Ihr aktuelles Problem strafrechtlich einzuordnen
- die Lösung Ihres Anliegens quasi alleine finden zu müssen.
Hierfür gibt es den Strafverteidiger.
1998 erfolgte meine Zulassung zur Rechtsanwaltschaft und die Gründung der Kanzlei in Hamburg.
Den Titel Fachanwalt für Strafrecht führe ich seit 2006.
Gehen Sie davon aus, daß ich als Anwalt und Fachanwalt für Strafrecht
mein Handwerkszeug kenne und beherrsche.
Gerade im Strafrecht zählt der Mensch, seine Geschichte – Ihre Geschichte.
Wie kam es dazu, daß Ihnen nun dieser bestimmte Vorwurf gemacht wird?
Was war die Vorgeschichte?
Die Kenntnis um Ihre Gesamtsituation macht den Unterschied.
Sie hilft mir, genau die Verteidigung aufzubauen, die für Sie optimal ist.
Erzählen Sie mir, was Sie dazu veranlaßt,
einen Strafverteidiger aufzusuchen.
Und ich fange an zu arbeiten.
Mit Ihnen und für Sie.
Hendrik Rommel
- Rechtsanwalt-
- Fachanwalt für Strafrecht -
Oft beginnt der Gesprächsbedarf mit dem Wunsch nach einer Beratung.
Was wird mir vorgeworfen? Was kann ich dagegen tun? Welche Rechtsmittel stehen mir zur Verfügung?
Einige Fälle lassen sich möglicherweise auch ohne die Bauftragung eines Anwalts aus der Welt schaffen.
Doch, um dies sicher einschätzen zu können, ist eine anwaltliche (Erst)-Beratung sinnvoll, ja sogar oft notwendig.
Rufen Sie mich unverbindlich an und legen Sie Ihre Angelegenheit und den Stand der Dinge kurz dar, so daß ich Ihnen den Betrag nennen kann, den eine konkrete erste Beratung wegen Ihres Falls bei einem persönlichen Besprechungstermin kostet.
In diesem ersten Gespräch werde ich Ihnen auch den Kostenrahmen nennen,
in dem sich in Ihrem Fall die anwaltliche Vertretung bzw. Verteidigung bewegen wird.
Sie finden auf diesen Seiten einige erste Informationen
zu Punkten, die Sie möglicherweise gerade dringend beschäftigen.
Zugleich stellt sich die Frage, warum Sie sich die Mühe machen sollten, Ihr aktuelles Problem strafrechtlich einzuordnen - die Lösung Ihres Anliegens quasi alleine finden zu müssen. Hierfür gibt es den Strafverteidiger.
1998 erfolgte meine Zulassung zur Rechtsanwaltschaft und die Gründung der Kanzlei in Hamburg.
Den Titel Fachanwalt für Strafrecht führe ich seit 2006.
Gehen Sie davon aus, daß ich als Anwalt und Fachanwalt für Strafrecht mein Handwerkszeug kenne und beherrsche.
Gerade im Strafrecht zählt der Mensch,
seine Geschichte – Ihre Geschichte.
Wie kam es dazu, daß Ihnen nun
dieser bestimmte Vorwurf gemacht wird?
Was war die Vorgeschichte?
Die Kenntnis um Ihre Gesamtsituation macht den Unterschied. Sie hilft mir, genau die Verteidigung aufzubauen,
die für Sie optimal ist.
Erzählen Sie mir, was Sie dazu veranlaßt,
einen Strafverteidiger aufzusuchen.
Und ich fange an zu arbeiten.
Mit Ihnen und für Sie.
Hendrik Rommel
- Rechtsanwalt-
- Fachanwalt für Strafrecht -
Oft beginnt der Gesprächsbedarf mit dem Wunsch
nach einer Beratung.
Was wird mir vorgeworfen? Was kann ich dagegen tun?
Welche Rechtsmittel stehen mir zur Verfügung?
Einige Fälle lassen sich möglicherweise auch ohne die Bauftragung eines Anwalts aus der Welt schaffen.
Doch, um dies sicher einschätzen zu können, ist eine anwaltliche (Erst)-Beratung sinnvoll, ja sogar oft notwendig.
Rufen Sie mich unverbindlich an und legen Sie Ihre Angelegenheit und den Stand der Dinge kurz dar, so daß ich Ihnen den Betrag nennen kann, den eine konkrete erste Beratung wegen Ihres Falls bei einem persönlichen Besprechungstermin kostet.
In diesem ersten Gespräch werde ich Ihnen auch den Kostenrahmen nennen, in dem sich in Ihrem Fall die anwaltliche Vertretung bzw. Verteidigung bewegen wird.