Für Strafverfahren gegen Jugendliche zwischen 14 und 18 Jahren sowie Heranwachsende bis zum Alter von 21 Jahren gilt das Jugendgerichtsgesetz (JGG). Es gibt der Justiz, möglichst mit anwaltlicher Hilfe im Sinne des Mandanten, Alternativen zur herkömmlichen Strafe an die Hand; man spricht hier vom "Jugendstrafrecht". Dahinter steht der Gedanke von "Erziehung statt Strafe". Einfach gesagt sollen Jugendliche bzw. Heranwachsende durch Erziehung und Therapie die Chance erhalten, Unrechtsbewußtsein zu entwickeln und die Konsequenzen ihrer Handlungen neu einschätzen zu lernen - und bestenfalls zukünftig auf solche kriminellen Handlungen zu verzichten. Darüber hinaus kann durch die Anwendung des JGG vermieden werden, daß Vergehen auf dem Weg zum Erwachsenwerden zwangsläufig zu einem Makel im Lebenslauf führen. Ein Anwalt mit Erfahrung, Kompetenz und Engagement kann hier viel für den jugendlichen oder heranwachsenden Mandanten tun. Er wird es auch sein, der eng und vertrauensvoll mit den Eltern bzw. Erziehungsberechtigten zusammenarbeiten, um für den Mandanten das bestmögliche Ergebnis zu erzielen.

Jugendstrafrecht

Telefon 040 229 30 31
HENDRIK ROMMEL
Im Notfall 0171 741 13 30
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht
STRAFVERTEIDIGER
Für Strafverfahren gegen Jugendliche zwischen 14 und 18 Jahren sowie Heranwachsende bis zum Alter von 21 Jahren gilt das Jugendgerichtsgesetz (JGG). Es gibt der Justiz, möglichst mit anwaltlicher Hilfe im Sinne des Mandanten, Alternativen zur herkömmlichen Strafe an die Hand; man spricht hier vom "Jugendstrafrecht". Dahinter steht der Gedanke von "Erziehung statt Strafe". Einfach gesagt sollen Jugendliche bzw. Heranwachsende durch Erziehung und Therapie die Chance erhalten, Unrechtsbewußtsein zu entwickeln und die Konsequenzen ihrer Handlungen neu einschätzen zu lernen - und bestenfalls zukünftig auf solche kriminellen Handlungen zu verzichten. Darüber hinaus kann durch die Anwendung des JGG vermieden werden, daß Vergehen auf dem Weg zum Erwachsenwerden zwangsläufig zu einem Makel im Lebenslauf führen. Ein Anwalt mit Erfahrung, Kompetenz und Engagement kann hier viel für den jugendlichen oder heranwachsenden Mandanten tun. Er wird es auch sein, der eng und vertrauensvoll mit den Eltern bzw. Erziehungsberechtigten zusammenarbeiten, um für den Mandanten das bestmögliche Ergebnis zu erzielen.

Jugendstrafrecht

Telefon 040 229 30 31
Im Notfall 0171 741 13 30
HENDRIK ROMMEL
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht