Für
Strafverfahren
gegen
Jugendliche
zwischen
14
und
18
Jahren
sowie
Heranwachsende
bis
zum
Alter
von
21 Jahren gilt das Jugendgerichtsgesetz (JGG).
Es
gibt
der
Justiz,
möglichst
mit
anwaltlicher
Hilfe
im
Sinne
des
Mandanten,
Alternativen
zur
herkömmlichen
Strafe an die Hand; man spricht hier vom "Jugendstrafrecht".
Dahinter steht der Gedanke von "Erziehung statt Strafe".
Einfach
gesagt
sollen
Jugendliche
bzw.
Heranwachsende
durch
Erziehung
und
Therapie
die
Chance
erhalten,
Unrechtsbewußtsein
zu
entwickeln
und
die
Konsequenzen
ihrer
Handlungen
neu
einschätzen
zu
lernen
-
und
bestenfalls zukünftig auf solche kriminellen Handlungen zu verzichten.
Darüber
hinaus
kann
durch
die
Anwendung
des
JGG
vermieden
werden,
daß
Vergehen
auf
dem
Weg
zum
Erwachsenwerden zwangsläufig zu einem Makel im Lebenslauf führen.
Ein Anwalt mit Erfahrung, Kompetenz und Engagement
kann hier viel für den jugendlichen oder heranwachsenden Mandanten tun.
Er wird es auch sein, der eng und vertrauensvoll
mit den Eltern bzw. Erziehungsberechtigten zusammenarbeiten,
um für den Mandanten das bestmögliche Ergebnis zu erzielen.
Jugendstrafrecht