Der Staat muß dafür Sorge tragen, daß die Rechte seiner Bürger in jeder Situation gewahrt werden.
Daher
ist
der
Staat
verpflichtet,
einem
Beschuldigten
in
bestimmten
Fällen
einen
Anwalt
als
Verteidiger
zur
Seite
zu
stellen,
der
dessen
Interessen
gegenüber
Polizei
und
Justiz
vertritt
und
seine
Rechte
wahrzunehmen
hilft.
Das bedeutet:
Sie können Ihren Strafverteidiger frei wählen.
Der Staat muß für die Kosten Ihrer Verteidigung in Vorleistung gehen
und sie ggf. komplett übernehmen.
Möglicherweise
haben
Sie
mit
der
Anklageschrift
ein
Schreiben
des
Gerichts
erhalten,
in
welchem
Sie
aufgefordert
werden,
einen
Anwalt
zu
benennen,
der
Ihnen
als
Pflichtverteidiger
beigeordnet
werden
soll,
oder in dem steht, daß "ein Fall der notwendigen Verteidigung vorliegt".
In diesem Fall ist ein Pflichtverteidiger zwingend erforderlich.
Sie sollten innerhalb der genannten Frist
einen Verteidiger Ihrer Wahl beauftragen,
anderenfalls wird Ihnen ein Anwalt zugewiesen.
Sie
sind
angeklagt
oder
von
der
Polizei
zu
einer
Vernehmung
geladen
worden
und
möchten
wissen,
ob
eine
Pflichtverteidigung in Ihrem Fall in Frage kommt.
Vielleicht
sind
Sie
der
Meinung,
daß
die
Tat,
die
Ihnen
vorgeworfen
wird,
komplexer
ist,
als
die
Ermittlungsbehörden vermuten und die Voraussetzungen für eine Pflichtverteidigung vorliegen könnten.
In allen Fällen gilt:
Werden Sie aktiv!
Suchen Sie sich einen Strafverteidiger Ihrer Wahl!
Lassen Sie sich anwaltlich beraten,
ob eine Pflichtverteidigung in Ihrem Fall in Frage kommt.
Pflichtverteidigung