Als Beschuldigter haben Sie das Recht zu schweigen.
Auch müssen Sie sich nicht selbst belasten.
Sie sollten möglichst früh im Ermittlungsverfahren einen Verteidiger hinzuziehen; nur er kann Einsicht in die Ermittlungsakten nehmen. Nur hierdurch wird er in die Lage versetzt, Sie angemessen zu beraten und Ihre Interessen gegenüber Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht ordnungsgemäß wahrzunehmen.
Ein Strafverfahren kann mittels eines Strafbefehls beendet werden.
Es ist ein vereinfachtes, rein schriftliches Verfahren ohne eine Hauptverhandlung.
Aber auch ein Strafbefehl führt zu einer rechtskräftigen Verurteilung.
Wenn Sie gegen einen Strafbefehl vorgehen wollen, müssen Sie innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Zustellung des Strafbefehls Einspruch einlegen, ansonsten wird der Strafbefehl rechtskräftig und führt zur anschließenden Strafvollstreckung.
Legen Sie Einspruch ein, kommt es zu einer Hauptverhandlung, zu welcher Sie erscheinen sollten, ja in der Regel müssen. Das Gericht kann in der Hauptverhandlung Ihre Sache neu prüfen, was auch mit der Verhängung eines höheren Strafmaßes einhergehen kann.
Lassen Sie daher von einem Anwalt prüfen, was in Ihrem Fall die beste Vorgehensweise ist.
Als Beschuldigter haben Sie das Recht zu schweigen.
Auch müssen Sie sich nicht selbst belasten.
Sie sollten möglichst früh im Ermittlungsverfahren einen Verteidiger hinzuziehen; nur er kann Einsicht in die Ermittlungsakten nehmen.
Nur hierdurch wird er in die Lage versetzt, Sie angemessen zu beraten und Ihre Interessen gegenüber Polizei, Staatsan- waltschaft und Gericht ordnungsgemäß wahrzunehmen.
Ein Strafverfahren kann mittels eines Strafbefehls beendet werden. Es ist ein vereinfachtes, rein schriftliches Verfahren ohne eine Hauptverhandlung.
Aber auch ein Strafbefehl führt zu einer rechtskräftigen Verurteilung.
Wenn Sie gegen einen Strafbefehl vorgehen wollen, müssen Sie innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Zustellung des Strafbefehls Einspruch einlegen, ansonsten wird der Strafbefehl rechtskräftig und führt zur anschließenden Strafvollstreckung.
Legen Sie Einspruch ein, kommt es zu einer Hauptverhandlung, zu welcher Sie erscheinen sollten, ja in der Regel müssen. Das Gericht kann in der Hauptverhandlung Ihre Sache neu prüfen, was auch mit der Verhängung eines höheren Strafmaßes einhergehen kann.
Lassen Sie daher von einem Anwalt prüfen, was in Ihrem Fall die beste Vorgehensweise ist.