Der
Staat
muß
dafür
Sorge
tragen,
daß
die
Rechte
seiner
Bürger
in
jeder
Situation
gewahrt
werden.
Daher
ist
der
Staat
verpflichtet,
einem
Beschuldigten
in
bestimmten
Fällen
einen
Anwalt
als
Verteidiger
zur
Seite
zu
stellen,
der
dessen
Interessen
gegenüber
Polizei
und
Justiz
vertritt
und
seine
Rechte wahrzunehmen hilft.
Das bedeutet:
Sie können Ihren Strafverteidiger frei wählen.
Der Staat muß für die Kosten Ihrer Verteidigung
in Vorleistung gehen und sie ggf. komplett übernehmen.
Möglicherweise
haben
Sie
mit
der
Anklageschrift
ein
Schreiben
des
Gerichts
erhalten,
in
welchem
Sie
aufgefordert
werden,
einen
Anwalt
zu
benennen,
der
Ihnen
als
Pflicht-
verteidiger
beigeordnet
werden
soll,
oder
in
dem
steht,
daß
"ein Fall der notwendigen Verteidigung vorliegt".
In diesem Fall ist ein Pflichtverteidiger
zwingend erforderlich.
Sie sollten innerhalb der genannten Frist
einen Verteidiger Ihrer Wahl beauftragen,
anderenfalls wird Ihnen ein Anwalt zugewiesen.
Sie
sind
angeklagt
oder
von
der
Polizei
zu
einer
Vernehmung
geladen
worden
und
möchten
wissen,
ob
eine
Pflicht-
verteidigung in Ihrem Fall in Frage kommt.
Vielleicht
sind
Sie
der
Meinung,
daß
die
Tat,
die
Ihnen
vorgeworfen
wird,
komplexer
ist,
als
die
Ermittlungsbehörden
vermuten
und
die
Voraussetzungen
für
eine
Pflicht-
verteidigung vorliegen könnten.
In allen Fällen gilt:
Werden Sie aktiv!
Suchen Sie sich einen Strafverteidiger Ihrer Wahl!
Lassen Sie sich anwaltlich beraten,
ob eine Pflichtverteidigung in Ihrem Fall in Frage kommt.
Pflichtverteidigung
Im Notfall 0171 741 13 30